Das Obdachlosenheim in Nowawes

Im Zuge der Bismarck’schen Sozialpolitik, die durchaus als eine Strategie gemäß dem Motto „Teile und Herrsche“ gesehen werden kann, entwickelte sich mit der Reichsgründung ab 1871 eine Vielzahl staatlicher sozialpolitischer Maßnahmen zum Schutz der Arbeiter und Kranken. So konnten Gesetze wie das „Gesetz die gewerblichen Unterstützungskassen betreffend“ aus dem Jahr 1854, in dem die Gemeinden zur Gründung von gewerblichen Kassen gezwungen wurden (Vorläufer der Ortskrankenkasse) oder das „Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ von 1883, welches gemeinhin als das erste Sozialversicherungssystem gilt, beschlossen werden. (vgl. Sozialpolitik kompakt, S. 23-25) Zwar wurde der erste Schritt in eine moderne Sozialpolitik vollzogen, doch die Gesetze und ihre Leistungen waren für die Arbeiter mehr als bescheiden.

Die soziale Frage war damit aber längst nicht beantwortet. Ein Großteil der Maßnahmen bezog sich auf den Schutz der Industriearbeiterschaft. Die sozialpolitischen Maßnahmen sind also immer unter dem Blickwinkel der Produktivität zu sehen. Zwar führte die Verbesserung der Arbeitszeitregelungen sowie allgemein eine bessere Nahrungsmittelversorgung, öffentlicher Hygiene und Fortschritte in der Medizin zu einer erhöhten Lebenserwartung. Das bedeutete jedoch nicht gleich eine Verbesserung der Lebenssituation. Verschiedene Bevölkerungsgruppen wie ältere Personen, Hinterbliebene, also kurz die Familien, blieben abseits der Sozialpolitik. Der Erste Weltkrieg verschärfte gar die Situation.

Die Erfahrungen aus dem Kaiserreich und dem Ersten Weltkrieg sorgten dafür, dass die Sozialpolitik zum Teil Verfassungsrang bekam. Damit ging es in der Sozialpolitik erstmals auch um Vorsorge und nicht nur um Entschädigung. „Bereits 1922 wurde mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz (nach erheblichen Leistungseinschränkungen allerdings erst 1924 in Kraft getreten) ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der Armut getan: Die Jugendfürsorge wurde aus der allgemeinen Armenfürsorge in ein eigenes System überführt: Ziel war nicht mehr ausschließlich die Sicherung eines existenzminimalen Lebensstandards, sondern die Förderung der eigenen Persönlichkeit und der Erwerb der Kompetenzen, die für eine dauerhafte Integration in das soziale Leben als nötig erachtet wurden.“ (vgl. https://www.socialnet.de/lexikon/Geschichte-der-Armut)

Ein großes Problem der ersten Jahre war jedoch die massenhaft verbreitete Armut in der ganzen Bevölkerung. Mit den „Grundsätzen über Voraussetzung, Art und Maß öffentlicher Fürsorgeleistungen“ vom 4. Dezember 1924 suchte die Regierung dieses Problem zu lösen. Die Armenfürsorge blieb zwar weiterhin Sache der Kommunen, auch die Festlegung der Höhe von Geldleistungen. Aber die Kommunen sollten ihre Leistungen in vier Stufen gliedern, unterteilt nach Hilfebedürftigen im Allgemeinen: die sogenannten „Arbeitsscheuen“ und unwirtschaftlichen Hilfsbedürftigen, die Kleinrentner, Sozialrentner und ihnen Gleichgestellte sowie die Kriegsopfer. (vgl. Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929, S. 173).

Als ein Novum kann das 1927 verabschiedete „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ bezeichnet werden. In nicht einmal zehn Jahren hatte es die Weimarer Republik geschafft, trotz wechselnder Regierungen, das soziale Sicherungsnetz weiterzuentwickeln und zu modernisieren. War man am Anfang noch von einer sehr niedrigen Zahl zu erwartender Arbeitsloser ausgegangen, sollte sich dies spätestens mit der Weltwirtschaftskrise 1929 ändern. „Am Ende der wirtschaftlichen Depression und der Deflationspolitik ab 1932 war die Sozialpolitik illiquid.“ (vgl. Sozialpolitik kompakt, S. 33) Das Ende ist bekannt, die NSDAP konnte auf der Welle der politischen und wirtschaftlichen Unzufriedenheit mitschwimmen und Hitler im Jahr 1933 schließlich Reichskanzler werden.

Doch zurück zur Sozial- und Fürsorgepolitik und unserem speziellen Thema, der Obdachlosigkeit. „Im späten 19. Jahrhundert avancierte Obdachlosigkeit zum Massenphänomen. Davon besonders betroffen waren exmittierte, das heißt aus ihren Wohnungen ausgesetzte Familien in größeren Städten, mittel- und arbeitslose Männer aus ländlichen wie städtischen Regionen sowie aus ihren Stellungen entlassene Dienstmädchen.“ (Aus Politik und Zeitgeschichte – Wohnungslosigkeit, S. 23) So errichteten fast alle Städte Obdachlosenasyle, teils in Eigenregie, teils in Kooperation mit konfessionellen Trägern. Doch auch hier galt, wie oben bereits angedeutet, „Arbeit statt Almosen“ bzw. stand die Produktivität im Vordergrund. Gegen Arbeit konnten arme Menschen und Obdachlose soziale Leistungen wie Kost und Logie in Anspruch nehmen. Ähnliche Erfahrungen dazu gab es ja bereits in Nowawes mit der Verarmung der Weber*innen und folgenden Sozialprogrammen, wie den Bau von Straßen und Eisenbahntrassen als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit Essensausgabe sowie der Bau einer Weberschule.

Exmittierte obdachlose Familien standen im Kaiserreich und später in der Weimarer Republik vor zwei Problemen: In die Einrichtungen konnten sie weder ihr Mobiliar mitnehmen noch konnten sie als Familie zusammenbleiben. In den großen Städten war die Wohnungsnot zu so einem großen Problem geworden, dass auf freien Plätzen illegale Bretterbuden und gar ganze Viertel entstanden. Es begann die Diskussion über die Schaffung von geordneten Quartieren und Unterkunftsmöglichkeiten für Wohnungslose. Zur Verschärfung kam es dann mit den sozialen Problemlagen wie Armut und Arbeitslosigkeit, aber auch dem Geschäft von Vermieter*innen mit Wohnungen. Besonders nach dem Ersten Weltkrieg stieg die Zahl der sogenannten Räumungsschuldner*innen. Die Wohnungen mussten aufgrund von Gerichtsurteilen aufgegeben und verlassen werden.  

Die Gemeinden begannen daher zunehmend, spezielle Obdachlosenwohnungen bzw. Einrichtungen zu bauen. Diese entstanden für obdachlose und räumungspflichtige Familien, aber auch für die zahlreichen Arbeitswanderer. Viele Städte gingen deshalb zur Errichtung von „Obdachlosen-Wohnungen“ über, also Wohnungen, die von der Kommune angemietet wurden. In Nowawes soll es solche Wohnungen laut einiger Berichte in der Semmelweißstraße auf Höhe des heutigen Stadions gegeben haben. Eine andere Möglichkeit war der Bau von Heimen. Diese abgegrenzten Einrichtungen „lagen meist in sozialgeographisch extrem benachteiligten Vierteln oder weit außerhalb des eigentlichen Stadtraumes.“ (vgl. Exmissionen und Obdachlosenwohnungen, S. 50) Exemplarisch hierfür steht das Nowaweser Heim, dass am Stadtrand in der Gartenstraße in der Nähe der örtlichen Kläranlage entstand. Das Heim lag am Rande der Stadt, jedoch in der Nähe verschiedener Industriebetriebe und Kleingartenanlagen, in einer noch Jahrzehnte verrufen geltenden Gegend, in der viele sozialschwache Personen lebten und die unter dem Namen „Munke“ bekannt war. 

So geht auch Jörg Limberg in einem Fachartikel der Zeitschrift der Brandenburgischen Denkmalpflege auf den sozialen Wohnungsbau in Nowawes und die „Munke“ genannte Gegend ein. Nach dem Bau von mehreren Siedlungen wie der Großen Sandscholle zwischen Stahnsdorfer Straße, Großbeerenstraße und UFA-Gelände, sowie weiteren Reihenhäusern in der Stahnsdorfer Straße und am Rotdornweg Anfang der 1920er Jahre, erfolgte ab 1926 eine Wohnanlage in der Großbeerenstraße in Form von dreigeschossigen Wohnhäusern. Auch am Findling und in der Kopernikusstraße sowie Pestalozzistraße setzte ab 1927/28 eine rege Bautätigkeit ein. Limberg zitiert in einer Quelle den Nowaweser Bürgermeister Rosenthal, dass die Stadt Nowawes bis 1930 1279 Wohnungen geschaffen habe, davon 456 mit der Stadt als Bauherrin.

Zur „Munke“ führt Limberg in seinem Artikel vor allem aus architektonischen Gründen aus, die uns aber einen Einblick in die soziale Verortung der Gegend geben, denn auch zwei andere Häuser dienten dort der Wohnungsunterbringung für sozial schwache Personen: „Zwischen 1928 und 1931 entstanden in der Gartenstraße drei zentralbeheizte Wohnhäuser für `leistungsschwache und asoziale Mieter´ nach Entwurf des Nowaweser Stadtbaumeisters Kuhnert. Der erste Bau, ein Obdachlosenheim, hatte Einbett- und Zweibettzimmer mit einfachster Ausstattung, Desinfektionsraum, Wärterzimmer und Aufnahmebüro. Trotz des sparsamen Materialeinsatzes war den Gebäuden in ihrer Mischung aus Kalksandsteinen und gliedernden Partien aus rotem Backstein ein hoher Gestaltungsanspruch anzusehen.“ (vgl. Potsdam. Moderne und Tradition. Zur Baukunst von 1919 bis 1933, S. 43)

„Anfänglich waren alle Beteiligten, Wohnungspolitiker wie Fürsorgeexperten, überzeugt, eine möglichst einfache, ja primitive Gestaltung und Einrichtung der Obdachlosenwohnungen werde in den dort untergebrachten Familien den Wunsch nach Rückkehr in Unterkünfte des normalen Wohnungsbestandes wachhalten und entsprechende Initiativen auslösen. Schon deshalb, aber auch im Interesse möglichst niedriger Baukosten entstanden die meisten Obdachlosenwohnungen durch notdürftige Umbauten – etwa von Kasernen oder stillgelegten Fabriken – sowie in Gestalt von Baracken. Statt einer normalen Miete verlangten die Gemeinden eine `Benutzungsgebühr´, um den besonderen transitorischen Charakter der Unterkunft zu betonen. Hinzu traten ausgefeilt strenge Hausordnungen, mit denen die Bewegungsfreiheit der Wohnungsinsassen teilweise entscheidend eingeschränkt wurde. Einige Kommunen vollendeten diese Tendenz zur `anstaltsmässigen Unterbringung´, indem sie die Räume einheitlich mit einfachen Möbeln ausstatteten. Die einziehenden Familien sahen sich gezwungen, ihre eigene Wohnungseinrichtung einzulagern.“ (vgl. Exmissionen und Obdachlosenwohnungen, S. 50-51) 

Für viele Gemeinden war das Problem der Wohnungslosigkeit mit den einfachen Unterkünften aber nicht gelöst. Die Aufenthaltsdauer der Personen überstieg der Vorstellungen der Kommunen. „Inspiriert von fürsorgerischen Bedenken über die negativen Folgen eines jahrelangen Aufenthalts in primitiven Notwohnungen errichteten sie für die Obdachlosen nur noch Unterkünfte, die zwar einfach ausgestattet und räumlich beengt, aber doch solide gebaut und auch zur dauerhaften Bewohnung gedacht waren.“ (vgl. Exmissionen und Obdachlosenwohnungen, S. 52) So scheint es auch in Nowawes gewesen zu sein, denn das Obdachlosenheim war ein solider Bau und die Beschreibungen deuten auf eine Ausrichtung für längere Aufenthalte hin. Hierfür sprechen dürfte auch der soziale Schwerpunkt in der Nowaweser Kommunalpolitik. Oftmals wurden die Familien, die regelmäßig die Gebühr bzw. Miete zahlten und sich ordnungsgemäß verhielten, auf dem Wohnungsamt bevorzugt. Bekannt ist dies auch unter dem Begriff des „Erziehungswohnens“ (siehe auch im folgenden Artikel der Arbeiterwohlfahrt). Für die Stadt Nowawes war das Problem der Obdachlosen und des fehlenden Wohnraums jedoch ein permanentes Problem. Die Häuser, mittlerweile saniert, sind noch heute in der Gartenstraße zu sehen, das ehemalige Heim mit der Gartenstraße 55.

Im Folgenden dokumentieren wir einen Artikel von Paul Fleischmann, der einen Aufsatz in der „Arbeiterwohlfahrt“ veröffentlichte. Die „Arbeiterwohlfahrt“ war das Organ mit fachspezifischen Artikeln der Fürsorge, das vom Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt herausgebenden wurde. Der Artikel beleuchtet aus damaliger Sicht die Schaffung eines für seinerzeitige Verhältnisse modernen Obdachlosenheims. Der Politiker Fleischmann war seit 1907 Mitglied der SPD und war von 1925 bis 1933 Vorsteher der Stadtverordnetenversammlung von Nowawes. 1928-1933 leitete er das Arbeitsamtes Potsdam-Nowawes. Nach dem zweiten Weltkrieg war er unter anderem Berliner Senator für Arbeit und Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. Weitere Informationen zu Paul Fleischmann gibt es in der Personenliste unserer Webseite.

Quellen:

Sozialpolitik kompakt (Hrsg: Frevel, Dietz), Verlag für Sozialwissenschaften, 2004

Geschichte der Armut (Huster): https://www.socialnet.de/lexikon/Geschichte-der-Armut

Geschichte der Armenfürsorge in Deutschland, Bd. 2: Fürsorge und Wohlfahrtspflege 1871 bis 1929 (Hrsg: Sachße, Tennstedt), Verlag Kohlhammer, 1988

Aus Politik und Zeitgeschichte – Wohnungslosigkeit, Bundeszentrale für politische Bildung, 2018

Exmissionen und Obdachlosenwohnungen – Die kommunale Fürsorge für obdachlose Familien in der Weimarer Republik (Karl Christian Führer), In: Archiv für Kommunalwissenschaften, Verlag Kohlhammer, 1996

Potsdam. Moderne und Tradition. Zur Baukunst von 1919 bis 1933 (Jörg Limberg), In: Brandenburgische Denkmalpflege, Heft 2, 2011

Arbeiterwohlfahrt, 1. Januar 1930, 1. Heft (online einsehbar in der digitalen Bibliothek der Friedrich-Ebert-Stiftung):

Das Obdachlosenheim der Stadt Nowawes

Von P. Fleischmann

Durch Erlaß des preußischen Innenministers vom 6. Juni 1928 wurde mit Wirkung ab 1. Juli 1928 die Obdachlosenpolizei auf die kommunal-behördlichen Polizeiverwaltungen zur selbständigen Erledigung übertragen. Von diesem Zeitpunkt ab mußten also die Kommunen, denen die Asylpflicht bisher von der staatlichen Polizei abgenommen war, Einrichtungen schaffen, um dieser Pflicht selbst zu genügen.

In Frage kommt überwiegend die Fürsorge für zwei Gruppen von Obdachlosen. Einmal die Fürsorge für die sogenannten Wanderer und Durchreisenden und weiter die Fürsorge für zwangsweise ausgemietete Personen oder Familien. Die Unterbringung beider Gruppen ist selbstverständlich nach verschiedenen Gesichtspunkten durchzuführen. Maßgebend für beide muß jedoch sein, daß diese bedauernswerten Opfer der menschlichen Gesellschaft ein Unterkommen erhalten, das den heutigen Ansprüchen fürsorgerischer Tätigkeit entspricht. Für uns als Sozialisten lag dadurch die Notwendigkeit vor, ein Heim zu schaffen, welches im betonten Gegensatz zu dem noch im nahen Potsdam bestehenden Obdachlosenheim stand. Diesen ist leider entsprechend der in Potsdam noch heute bestehenden Auffassung äußerst primitiv gestattet. Kein Desinfektionsraum, kein Baderaum, nur blanke Holzpritschen, wo sich die heimatlosen Wanderer in ihren Kleidungsstücken nebeneinander niederlegen. Wenn auch in Nowawes jeder Luxus vermieden werden sollte, so mußte doch eine Einrichtung geschaffen werden, die dem Wort „Heim“ eine gewisse Berechtigung gab.

Da vorhandene Räume für die Einrichtung dieses Heimes nicht zur Verfügung standen, mußte an einen Neubau herangegangen werden. Durch Beschluß der Stadtverordnetenversammlung am 9. Januar v. J. wurden zunächst 55000 RM. zur Verfügung gestellt, wozu noch eine Nachbewilligung von 6000 RM. für den weiteren Ausbau der oberen Räume und rund 6000 RM. für die innere Einrichtung hinzukam. Der Neubau konnte so gefördert werden, daß er Ende September seiner Bestimmung übergeben werden konnte.

Entsprechend der doppelten Aufgabe, die der Neubau erfüllen sollte, sind die Räume sehr zweckentsprechend verteilt worden. Im Keller- und Parterregeschoß befinden sich, durch einen besonderen Eingang erreichbar, die Bade-, Desinfektions- und Schlafräume für Durchreisende und Wanderer. Im ersten Stock und im ausgebauten Dachgeschoß sind 16 Einzelzimmer zur Unterbringung zwangsweise ausgemieteter Personen und Familien eingerichtet. Im Parterregeschoß befindet sich außerdem noch die Wohnung für den Hausmeister, dem gleichzeitig die Betreuung und Verpflegung der Durchreisenden obliegt.

Die Räume für Durchreisende und Wanderer sind mit Zentralheizung und fließendem Wasser ausgestattet. Es sind besondere Räume für Männer mit 20 Betten, für Frauen mit 6 Betten und für Jugendliche mit ebenfalls 6 Betten vorhanden. Jedes Bett ist mit Unterlegmatratze versehen, darüber hinaus stehen für jede Bettstatt 2 Decken zur Verfügung. Daß die Aufenthaltsräume außerdem mit Tischen, Bänken, Stühlen und elektrischem Licht usw. ausgerüstet sind, braucht wohl nicht besonders betont zu werden.

Jeder Durchreisende muß das im Kellergeschoß befindliche Bad benutzen, seine Kleidungsstücke werden desinfiziert. Nach dem Baden erhält er Kittel und Pantoffeln für den Schlafraum. Die bisher gewährte Reiseunterstützung wird seit Einrichtung des Heims nicht mehr gewährt.

Als Abgeltung dafür erhalten die Heimbenutzer des Morgens eine gut zubereitete Suppe. Das Heim steht von nachmittags 5 Uhr den Wanderern zur Verfügung. Daß die hellen, freundlichen Räume, die moderne hygienische Einrichtung Anklang gefunden haben, beweist wohl am besten den Umstand, daß schon um 8 Uhr das Heim fast jeden Abend voll besetzt ist.

Die im ersten Stock und im ausgebauten Dachgeschoß eingerichteten Einzelzimmer für zwangsweise ausgemietete Personen und Familien sind ebenfalls freundliche, jedoch einfach eingerichtet. Jedes Zimmer ist ungefähr 15 qm groß, ist heizbar und hat Kocheinrichtung. Bei Zurverfügungstellung dieser Räume muß leider sehr stark darauf Bedacht genommen werden, daß die von der Stadt eingerichteten, für Notzwecke vorgesehenen Räume nicht von asozialen Elementen über Gebühr in genommen werden. Räume dieser Art sollen auch einen gewissen erzieherischen Zweck erfüllen.

Alles in allem kann wohl gesagt werden, daß das in der Gartenstraße entstandene Gebäude ein Zweckbau ist, der der fürsorgerischen Maßnahme gerecht wird, aber auch jede unberechtigte Benutzung ausschließt.