Wiedergründung der Konsumgenossenschaft

Durch den Befehl Nr. 176 wird den ehemaligen Konsumgenossenschaften ihr Vermögen, das ihnen die Nazis genommen haben, zurückgegeben. Auch die Konsumgenossenschaft von Potsdam und Umgebung kann ihre Arbeit wieder aufnehmen. In: Märkische Volksstimme.